Fragen und Antworten zu Direktbanken

Wir helfen Ihnen weiter. Unsere FAQs gibt es zu den Themen Direktbank, Girokonto, Tagesgeld, Festzinsanlage und Brokerage. Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Direktbanken. Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, schreiben Sie uns bitte an info@modern-banking.at.

Welche Vorteile haben Direktbanken für den Kunden?
Kunden profitieren aufgrund der schlanken und zentralen Strukturen der Direktbanken in erster Linie von günstigen Produktkonditionen. Das Produktangebot ist übersichtlich, die Konditionen sind transparent. Daneben ist Banking für Direkt-Kunden bequem und flexibel: Per Internet und Telefon haben Kunden rund um die Uhr Zugriff auf ihre Konten und können dabei größtenteils auf modernste Technik in den Bereichen Mobile Banking und Online-Banking zurückgreifen. Die Bankprodukte von Direktbanken können bundesweit genutzt werden.

Wie funktionieren Ein- und Auszahlungen?
Einzahlungen erfolgen i. d. R. bargeldlos per Überweisung. Auszahlungen können bargeldlos über das vom Kunden bei der Kontoeröffnung angegebene Referenzkonto erfolgen. Rücküberweisungen können online, telefonisch und schriftlich angewiesen werden. Zu Girokonten werden natürlich auch Maestro- und Kreditkarten herausgegeben, die das Geldabheben an Geldautomaten ermöglichen.

Warum brauche ich ein Referenzkonto?
Häufig werden sämtliche Transferleistungen im Einlagenbereich über ein festes Referenzkonto abgewickelt, welches der Kunde selbst bestimmt. Dadurch wird das Missbrauchsrisiko bei Geldtransaktionen minimiert.

Wie funktioniert Banking per Internet?
Die Banken arbeiten mit unterschiedlichen Methoden beim Online-Banking. Zugriff auf das Girokonto erhält man durch Kontonummer und PIN über die Banking-Anwendung des Anbieters. Jeder Auftrag an die Bank (z. B. Überweisung, Dauerauftrag usw.) wird mit einer Transaktionsnummer freigegeben. Die einzelne TAN ist sozusagen die digitale Unterschrift für jeden Online-Auftrag. Jede TAN ist nur einmal verwendbar. Fast alle Geldinstitute haben das gewöhnliche iTAN-Verfahren durch neue Sicherheitsstandards wie mTAN, eTAN, photoTAN, chipTAN comfort oder appTAN ersetzt.
Beim HBCI-Banking handelt es sich in der sichersten Variante um eine Hardware-Lösung. Der Kunde meldet sich per Chipkarte über ein externes Lesegerät an. Transaktionen werden mittels der Chipkarte signiert und verschlüsselt, der Zugriff auf die Chipkarte ist durch eine Geheimzahl geschützt. Es wird zusätzlich eine HBCI-fähige Finanzsoftware benötigt. Mitunter wird die Ausstattung über die Banken vergünstigt angeboten.

Wie kann man sich vor Phishing schützen?
Zunächst sollte das für das Banking verwendete Gerät mit einer Virensoftware, einer Firewall und einem Spamblocker geschützt sein. Außerdem müssen die genutzten Passwörter, um dauerhaft sicher zu sein, regelmäßig geändert werden. Beim Einloggen ins Online-Banking ist darauf zu achten, ob die Internetseite tatsächlich die offizielle Seite der gewünschten Bank ist und die URL der Seite mit "https://" beginnt. Bei Online-Bankgeschäften sollte zudem immer nur das Banking-Fenster geöffnet sein, so kann im Hintergrund kein Skript ausgeführt werden. Vorsicht ist auch vor falschen E-Mails geboten. Banken versenden keine E-Mails, die eine Eingabe einer PIN oder TAN fordern. Ebenso fordern Banken niemals auf, Zugangsdaten zum Online-Banking telefonisch zu bestätigen.

Wie funktioniert Mobile Banking?
Beim Mobile Banking nutzt der Kunde ein mobiles Endgerät wie Smartphone, PDA oder Tablet-PC, um Kontostandsabfragen, Überweisungen oder Wertpapierorders durchzuführen. Ergänzende Funktionalitäten sind beispielsweise mobile Infodienste per SMS (z. B. Kontobewegungen, Kontostand, Zinsänderungen).
Die Anwendungen können meist über den Webbrowser von mobilen Endgeräten genutzt werden. Dabei unterscheidet sich Mobile Banking kaum noch von Banking über den PC. Die Darstellung passt sich automatisch der Größe des Displays an und die möglichen Funktionen reichen fast an die des Online-Bankings heran. Um sich beim Mobile Banking über den Webbrowser einzuloggen, muss man lediglich über die zum Online-Banking notwendigen Zugangsdaten verfügen. Wegen der starken Marktstellung von Apple haben mehrere Banken zunächst Applikationen (Apps) speziell für iPhone und iPad entwickelt. Für Geräte mit anderen Betriebssystemen wie Android stehen mittlerweile aber ebenso zahlreiche Apps zur Verfügung. Die Apps sind meist nicht webbasierend, sondern eine Software zum Download, bei der als Sicherheits-Verfahren HBCI zum Einsatz kommt.

Wie funktioniert Telefon-Banking?
Beim Telefon-Banking erledigt der Kunde Bankgeschäfte in Kommunikation mit einem Service-Mitarbeiter oder über einen Sprachcomputer. Der Zugriff auf die Konten erfolgt per Telefon-PIN, die von der Bank zugesendet wird oder über zusätzliche Sicherheitsabfragen. Bei einigen Instituten werden für telefonisch veranlasste Aufträge zusätzliche Gebühren berechnet.

Wie sicher sind Einlagen bei einer Direktbank?
In Österreich muss jede Bank, die berechtigt ist, gesicherte Einlagen entgegenzunehmen, einer gesetzlichen Einlagensicherung angehören. Die Kundeneinlagen sichert seit Januar 2019 für die meisten Banken mit österreichischem Hauptsitz eine einheitliche Einrichtung ab - die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA). Die ESA ist bei der Wirtschaftskammer Österreich angesiedelt, die Interessenvertretung aller österreichischen Kreditinstitute. Die ESA ersetzte die sektoralen Sicherungseinrichtungen der Aktienbanken und Bankiers, der Volksbanken, der Raiffeisenbanken und der Hypothekenbanken. Sie wurden zusammengeführt und die vorhandenen Finanzmittel an die neue Einrichtung übertragen. Einzig der Sparkassensektor betreibt mit der Sparkassen-Haftungs GmbH weiterhin eine eigene Sicherungseinrichtung.
Gesicherte Einlagen sind unter anderem Guthaben auf Konten und Sparbüchern. Vom Schutz nicht erfasst sind Inhaberpapiere, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen. Für den Fall, dass ein Mitgliedsinstitut nicht mehr selbst auszahlen kann, werden durch die gesetzliche Einlagensicherung EUR 100.000 pro privatem Einleger und zugeordnetem Institut abgesichert, bzw. bei bestimmten Gegebenheiten zeitlich begrenzt bis zu EUR 500.000 pro privatem Einleger und zugeordnetem Institut. Der Begriff "gesetzliche" Einlagensicherung ist nicht so zu verstehen, dass der Staat garantiert. Die Sicherung übernimmt die jeweilige Einrichtung. Sollten die vorliegenden Finanzmittel nicht ausreichen, müssen die Mitgliedsinstitute gemäß ihrer Satzung nachschießen.
Haftungsverbünde auf freiwilliger Basis bestehen auch nach dem Start der einheitlichen Einlagensicherung fort. So gehören rund 80% der österreichischen Raiffeisenbanken der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft an, die Schutz ergänzend zur gesetzlichen Absicherung in unbegrenzter Höhe verspricht. Ebenso gibt es einen Haftungsverbund der österreichischen Volksbanken, in dem die Mitglieder wechselseitig für Einlagen einstehen, und bei den österreichischen Sparkassen ist es der Sparkassen-Haftungsverbund. Jedoch nur die gesetzliche Einlagensicherung ist rechtlich verbindlich, bei den übrigen Versprechen muss der Anleger darauf vertrauen, dass er Leistungen erhält bzw. dass seine Bank im Ernstfall auch tatsächlich gestützt wird. Begrenzen Sie Ihre Anlage deshalb möglichst immer auf den gesetzlichen Sicherungsbetrag.
Für Institute aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat, die in Österreich lediglich eine Niederlassung haben, gelten die Regelungen zur Einlagensicherung des Landes, in dem sich der Hauptsitz befindet. Die Regeln sind innerhalb der EU weitestgehend harmonisiert, wobei es natürlich entscheidend ist, wer Sicherungsgeber ist. Der Sicherungsbetrag liegt EU-weit bei EUR 100.000. Die Mitgliedstaaten, die nicht dem Euroraum angehören, haben die Möglichkeit, den Sicherungsbetrag in nationaler Währung festzusetzen. Der sich aus dem Umrechnen ergebende Betrag darf gerundet und soll regelmäßig auf grundlegende Wechselkursänderungen überprüft werden, sodass er einen gleichwertigen Schutz darstellt. Da zwischen den Anpassungen aber mitunter mehrere Jahre vergehen, kann es durch die Wechselkursschwankungen vorkommen, dass zeitweise weniger als der Gegenwert von EUR 100.000 abgedeckt ist. Bei Anbietern mit Einlagensicherung in Fremdwährung, wie etwa der britischen oder schwedischen Einlagensicherung, sollten Anleger somit einen großzügigen Puffer einplanen, um im Pleitefall die Anlagegelder und die Zinsen vollständig zurückzuerhalten.

Wo erfährt man, welcher Sicherungseinrichtung ein Kreditinstitut angehört?
Kreditinstitute sind verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, welcher Sicherungseinrichtung sie angeschlossen sind. Die Angaben findet man im Preisverzeichnis oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Neukunden müssen zudem bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung schriftlich über den Einlagenschutz informiert werden, und bestehende Kunden einmal jährlich. Zudem müssen Kunden über ein Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung benachrichtigt werden.

Wie hoch ist die Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten?
Die Einlagensicherung gilt je Kunde, nicht je Konto. Bei einem gemeinschaftlich geführten Konto hat somit jeder der Kontoinhaber Anspruch auf Entschädigung. Dies führt beim klassischen Fall, dass ein Ehepaar gemeinsam ein Konto bei einem deutschen Bankinstitut führt, zu einer Verdoppelung der gesetzlichen Entschädigung. So sind zusammen EUR 200.000 über die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt.
Unter besonderen Umständen gilt ein erhöhter Schutzumfang von EUR 500.000 je Kunde (statt EUR 100.000 je Kunde), für eine Dauer von sechs Monaten ab Eingang des entsprechenden Geldbetrags. Unter den erhöhten Schutzumfang der gesetzlich geregelten österreichischen Einlagensicherung werden Kontoguthaben aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie gestellt und Kontoguthaben in Zusammenhang mit Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Entlassung, Invalidität und Tod.

Wie kann ich ein Konto oder ein Depot bei einer Direktbank eröffnen?
Die Eröffnungsunterlagen findet man auf der Internetseite des Anbieters. Die persönlichen Daten werden online erfasst, der ausgefüllte Antrag automatisch in einem PDF-Format generiert und anschließend ausgedruckt. Alternativ kann der Kontoantrag mit den Informationsunterlagen in vielen Fällen alternativ auch per Post zugeschickt werden.

Welche Besonderheiten gelten bei Konten für Minderjährige?
Minderjährige im Alter von 7 bis 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig und können ein Bankkonto nur mit Zustimmung beider Erziehungsberechtigter eröffnen. Sind die Eltern geschieden, richtet sich die Vertretungsbefugnis nach der Regelung des Scheidungsurteils. Kinder unter 7 Jahren können selbst überhaupt keine Verträge wirksam abschließen, die Erziehungsberechtigten handeln für sie.
Minderjährige sollen so vor Nachteilen geschützt werden, die sie aufgrund mangelnder Erfahrung oder Verständigkeit erleiden können. Damit Eltern nicht jedes einzelne Bankgeschäft ihrer minderjährigen Kinder absegnen müssen, wird in den Verträgen zur Kontoeröffnung in gewissen Grenzen eine generelle Einwilligung im Voraus erteilt. Die gilt dann aber nicht automatisch für sich anschließende Verträge. Ein Jugendlicher darf sein Girokonto nicht überziehen, bloß weil die Eltern mit der Beantragung einer Bankkarte einverstanden waren. Ohnehin darf die Bank keine Überziehung des Kontos gestatten oder sonstige Darlehen gewähren. Ausnahmen davon sind nur mit Einwilligung eines Vormundschaftsgerichts möglich, ein Darlehensvertrag wäre sonst unwirksam, der Kreditbetrag müsste ohne ausdrückliche Haftungserklärung nicht zurückgezahlt werden.

Was ist ein Ident-Verfahren?
Jede Bank muss sich bei einem Konto zum Kontoinhaber und zu Bevollmächtigten Gewissheit über dessen Person und Anschrift verschaffen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, notwendig bei Eröffnen eines Kontos bzw. bei Einrichten einer Vollmacht. Direktbanken lassen meist die Wahl, ob man sich per PostIdent oder VideoIdent identifizieren lassen möchte.
Das PostIdent wird durch die Österreichische Post vorgenommen. Bei den Kontoeröffnungsunterlagen findet sich ein PostIdent-Coupon. Den Coupon, den gültigen Personalausweis und den unterschriebenen Kontoantrag legt man in einer Filiale der Österreichischen Post vor, wo ein Mitarbeiter die Ausweisdaten erfasst und gegebenenfalls kopiert. Die Identitätsfeststellung leitet der Mitarbeiter zusammen mit dem Antrag in einem Postumschlag an die Bank weiter. Für den Kunden entstehen hierbei in der Regel keine Kosten, weder für das PostIdent noch Portokosten. In seltenen Fällen soll der Antrag abweichend von der beschriebenen Vorgehensweise direkt an die Bank gesendet werden, daraufhin erhält man ein eigenhändiges Einschreiben mit einem Begrüßungsschreiben. In diesem Fall erfolgt die Prüfung der Legitimation durch den ausliefernden Postboten.
VideoIdent wird am PC mittels Webcam oder mit Tablet oder Smartphone durchgeführt. Während des Videotelefonats zeigt der Antragsteller einem Servicebeauftragten seinen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass. Durch Kippen werden auch die Sicherheitsmerkmale sichtbar, beispielsweise das Hologramm. Der Servicebeauftragte prüft die Ausweisdaten und fertigt Fotos davon an, auch ein Foto des Antragstellers wird angefertigt und gespeichert. Abschließend erhält der Antragsteller eine TAN per SMS oder E-Mail, die er in einem dafür vorgesehenen Formularfeld online eingibt. Der gesamte Prozess nimmt circa fünf Minuten in Anspruch, manchmal dauert es jedoch auch einige Minuten bis man einen Servicebeauftragten zu sprechen bekommt. Teilweise ist der Antrag bei Nutzung von VideoIdent papierlos, sodass er mit dem VideoIdent gestellt ist und er nicht mehr unterschrieben und auf dem Postweg eingereicht werden muss. Mit dem VideoIdent beauftragen die Banken in der Regel einen darauf spezialisierten externen Dienstleister. IDnow und WebID Solutions sind Dienstleister, die es durchführen.