Festzinsanlage: Anbieter aus Österreich

12
ProduktnameFestgeldanlageOnline Sparen Festgeld
Zinssatz p. a. bei 8 Jahren Anlagedauer2,50%2,00%
Einlagensicherung durchEinlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (gesetzliche Einlagen­sicherung)Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (gesetzliche Einlagen­sicherung)
HöchstanlageEUR 500.000 (für alle Konten eines Kunden zusammen)EUR 1.000.000
Zeitpunkt der steuerlichen Zinsausschüttungjährlich jeweils nach einem Laufzeitjahr und abschließend zum Laufzeitende bei Zinsauszahlung auf das Transferkonto, oder zum Laufzeitende mit kalkulatorischem Zinseszinseffekt bei Kapitalisierungjährlich jeweils nach einem Laufzeitjahr und abschließend zum Laufzeitende
Auszahlung oder Kapitalisierung der jährlichen Zinsenwahlweise Auszahlung oder KapitalisierungKapitalisierung
Gemeinschaftskonto
Kontoeröffnung für Minderjährige--
VideoIdent (bezieht sich auf das notwendige Transferkonto), auch abgeleitete Identifikation mittels Überweisung möglich (bezieht sich auf das notwendige Stammkonto)
Neukundenaktion--
Auszahlung oder Wiederanlage zum Laufzeitende, wenn keine Weisung erfolgtAuszahlungAuszahlung
Link zum Anbieter
berücksichtigte Anbieter|Rankingkriterien|zuletzt aktualisiert am 6.12.24 um 16:35 Uhr

Kommunalkredit Invest: Die Kommunalkredit Invest richtet bei Kontoeröffnung lediglich ein kostenloses Transferkonto ein, das dem Zahlungsverkehr mit dem Referenzkonto dient. Die Eröffnung des Festgeldkontos sowie die Anlage des Geldes kann der Kunde erst im Anschluss über das Online-Banking veranlassen. Beim Transferkonto können die Ein- und Auszahlungen nur über das hinterlegte Referenzkonto abgewickelt werden.

DenizBank: Die DenizBank richtet bei Kontoeröffnung lediglich ein kostenloses Stammkonto ein, das dem Zahlungsverkehr dient. Die Eröffnung des Festgeldkontos sowie die Anlage des Geldes kann der Kunde erst im Anschluss über das Online-Banking veranlassen.

DenizBank: Eine vorzeitige Auflösung ist auf Kundenwunsch unter Abzug eines Vorschusszinses für die nicht eingehaltene Bindungsdauer möglich. Jedoch kann der Abzug nicht mehr betragen, als insgesamt an Zinsen auf den Anlagebetrag vergütet wird. Wenn die Zinsen des laufenden Jahres nicht ausreichen, werden dabei auch bereits in den Vorjahren für den Anlagebetrag gutgeschriebene Zinsen rückverrechnet.