Festzinsanlage: 1-zu-1-Vergleich

Mit diesem Tool können Produktdaten bestimmter Festzinsanlage-Angebote aufgerufen werden. Dadurch ist z. B. ein direkter Vergleich von einzelnen Festzins-Angeboten, die in die engere Wahl genommen wurden, möglich. Zum eigentlichen Festzinsanlage-Vergleich gelangen Sie über den Navigationspunkt "Vergleich".

Alle Zinssätze
3 Monate
6 Monate
9 Monate
12 Monate
18 Monate
2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
7 Jahre
8 Jahre
9 Jahre
10 Jahre
Merkmale
Zugangsweg
Sitz des Produktanbieters
Sitz der Einlagensicherung
Einlagensicherung durch
Mindestanlage
Höchstanlage
Ausschüttung/Auszahlung
Zeitpunkt der steuerlichen Zinsausschüttung bei Laufzeit bis 12 Monate
Zeitpunkt der steuerlichen Zinsausschüttung bei Laufzeit ab 18 Monate
Auszahlung oder Kapitalisierung der jährlichen Zinsen
Quellensteuerabzug bei Auslandsanlagen
Aufwand für Besteuerung in Österreich
Auszahlung oder Wiederanlage zum Laufzeitende, wenn keine Weisung erfolgt
Kontoeröffnung
Gemeinschaftskonto
Minderjährige
PostIdent/VideoIdent
Neukundenaktion
Inlandsanlage 🇦🇹AT
bis EUR 4.999EUR 5.000 bis EUR 9.999ab EUR 10.000
2,10%2,10%2,10%
2,15%2,15%2,15%
2,20%2,20%2,20%
2,90%2,90%2,90%
2,50%2,50%2,50%
2,60%2,60%2,60%
2,65%2,65%2,65%
2,65%2,65%2,65%
2,70%2,70%2,70%
2,00%2,00%2,00%
2,00%2,00%2,00%
2,00%2,00%2,00%
2,00%2,00%2,00%
2,00%2,00%2,00%
Direktanlage
Österreich
Österreich
Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (gesetzliche Einlagen­sicherung)
EUR 1.000
EUR 1.000.000
zum Laufzeitende
jährlich jeweils nach einem Laufzeitjahr und abschließend zum Laufzeitende
Kapitalisierung
automatische KESt-Abfuhr
Auszahlung
/
auch abgeleitete Identifikation mittels Überweisung möglich, bezieht sich auf das notwendige Verrechnungskonto
-
bis EUR 4.999EUR 5.000 bis EUR 9.999ab EUR 10.000
  • DenizBank: Die DenizBank richtet bei Kontoeröffnung lediglich ein kostenloses Stammkonto ein, das dem Zahlungsverkehr dient. Die Eröffnung des Festgeldkontos sowie die Anlage des Geldes kann der Kunde erst im Anschluss über das Online-Banking veranlassen.

    Eine vorzeitige Auflösung ist auf Kundenwunsch unter Abzug eines Vorschusszinses für die nicht eingehaltene Bindungsdauer möglich. Jedoch kann der Abzug nicht mehr betragen, als insgesamt an Zinsen auf den Anlagebetrag vergütet wird. Wenn die Zinsen des laufenden Jahres nicht ausreichen, werden dabei auch bereits in den Vorjahren für den Anlagebetrag gutgeschriebene Zinsen rückverrechnet.