Newsletter: Direktbanken.News 12/2013

Willkommen zu den monatlichen News von modern-banking.at


Themenüberblick
1. DenizBank fordert abgemachte Ansparraten ein
2. Santander muss Kreditzins nachträglich reduzieren
3. ING-DiBa Austria bezieht Ladenlokal in Wiener Einkaufsstraße
4. Der monatliche Newsticker
5. Die Zinsentwicklung beim Tagesgeld
6. Die Zinsentwicklung bei den Festzinsanlagen




1. DenizBank fordert abgemachte Ansparraten ein
Die DenizBank bietet seit Kurzem den "Deniz-Sparplan Online" an. Mit vertraglichen Fesseln zwingt sie zum regelmäßigen Sparen, honoriert das Dranbleiben aber zum Beispiel bei 10-jähriger Laufzeit mit einem Festzins von 3,125%. Das ist wesentlich mehr als bei ihrem Online-Festgeld, dort sind es 2,80% für diese Laufzeit. Die Vertragslaufzeit des neuen Produkts der DenizBank kann wahlweise 5, 6, 7, 8, 9 oder 10 Jahre betragen. Für die aktuellen Abschlüsse gelten bei 5 Jahren über die gesamte Zeit 2,25%, bei 6 Jahren 2,625%, bei 7 Jahren 2,75%, bei 8 Jahren 2,875%, bei 9 Jahren 3,00% und bei 10 Jahren besagte 3,125%. Es muss zunächst ein kostenloses Stammkonto bei der DenizBank als Verrechnungskonto eingerichtet werden, im Anschluss daran per Online-Banking das Sparplankonto. Der Kunde verpflichtet sich zu einer von ihm selbst bestimmten Sparrate pro Monat, Halbjahr oder Jahr. Die Sparrate kann entweder monatlich in Höhe von mindestens EUR 50,00 und höchstens EUR 1.000 per Bankeinzug oder per Überweisung auf das Stammkonto erbracht werden, halbjährlich in Höhe von mindestens EUR 300,00 und höchstens EUR 6.000 oder jährlich in Höhe von mindestens EUR 600,00 und höchstens EUR 12.000. Falls die vereinbarte Sparrate nicht vollständig und pünktlich gezahlt wird, erhält der Sparer eine Zahlungsaufforderung per E-Mail oder Anruf. Trifft die Sparrate auch nach einer zweiten Aufforderung nicht ein, wird die DenizBank zwar kein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, jedoch den Vertrag kündigen und auflösen. Den Zins setzt sie dann rückwirkend herab, bei einer zurückgelegten Laufzeit von weniger als 5 Jahren auf 0,50% p. a. und ab 5 Jahren auf 1,00% p. a. Der Sparer hat ebenso das Recht, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Folgen sind dieselben: Ihm entgeht ein Großteil der Zinsen. Ist seine Kassenlage nur temporär angespannt und möchte er seinen Sparplan nicht aufgeben, lässt er vorab besser den Vertrag ruhend stellen. Das ist zweimal während der Vertragsdauer für Zeiträume von jeweils bis zu sechs Monaten auf Antrag möglich, sofern kein Ratenrückstand besteht.
Im Kontoantrag kann man sich alternativ zur festen für eine variable Verzinsung entscheiden. Dies würde sich nur bei einem stark steigenden Zinsniveau als die richtige Wahl erweisen. Die variable Verzinsung liegt bis Jahresende je nach Laufzeit lediglich zwischen 1,338% p. a. und 1,588% p. a. Danach richtet sie sich in jedem Kalenderjahr nach dem Durchschnittswert des 12-Monats-Euribors, berechnet vom jeweiligen Dezember des Vorvorjahres bis zum November des Vorjahres (auf drei Nachkommastellen gerundet), zuzüglich eines Aufschlags. Dieser Aufschlag, je nach Laufzeit 0,75% bis 1,00%, ist in den Sonderbedingungen des Produkts festgehalten. Gleichzeitig ist dort bei variabler Verzinsung auf einen Mindestzinssatz von 1,00% p. a. und einen Höchstsatz von 4,25% p. a. eingeschränkt.

2. Santander muss Kreditzins nachträglich reduzieren
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt Kreditnehmer der Santander Consumer Bank, die ab 11.6.10 zusammen mit einem Ratenkredit eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben, bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums ruft der VKI dazu auf, einen Fragebogen auf seiner Internetseite auszufüllen. Er bietet den Kreditnehmern an, die Bank in deren Namen zur Zinsreduktion aufzufordern und die Richtigkeit der mitgeteilten Zinsreduktion zu überprüfen.
Vorangegangen war eine Verbandsklage gegen die Santander Consumer Bank wegen zu gering angegebener effektiver Jahreszinssätze. Der Oberste Gerichtshof sah die Klage vollumfänglich als berechtigt an. In den Kreditklauseln war der Abschluss einer Restschuldversicherung unzutreffend als freiwillig bezeichnet, denn die Gesamtheit der Klauseln bewirke, dass die Versicherung der Bank als Sicherheit für den ausgereichten Kredit dient. So ließ sich die Bank die Rechte aus der Versicherung unwiderruflich abtreten und untersagte eine Kündigung der Versicherung während der Dauer des Schuldverhältnisses. Die unüblichen Klauseln verpflichteten den Kreditnehmer, auf Verlangen die termingerechte Prämienzahlung nachzuweisen. Auch berechtigten sie die Bank, die Versicherung auf Kosten des Kreditnehmers aufrechtzuerhalten. Das Verbraucherkreditgesetz legt fest, welche Kosten der effektive Jahreszins enthalten muss, damit er Verbrauchern zuverlässig als Vergleichsbasis dienen kann. Die Kosten für eine nicht optionale Restschuldversicherung sind einzurechnen. Die Santander Consumer Bank berücksichtigte sie in der Kennzahl nicht. In der Folge ist der vertraglich vereinbarte Sollzins so zu verringern, dass der damals ausgewiesene Effektivzins tatsächlich erreicht wird. Die Restlaufzeit des Kredits verkürzt sich dadurch.

3. ING-DiBa Austria bezieht Ladenlokal in Wiener Einkaufsstraße
ING-DiBa Austria befindet sich in finalen Planungen für einen so bezeichneten "Servicepoint", was den Begriff "Filiale" umgeht. Sie mietete in zentraler Innenstadtlage Wiens ein Ladenlokal an, in der Rotenturmstraße 29. Dort öffnet sie im Frühjahr 2014 für Kunden und Interessierte, denen Kontakt von Angesicht zu Angesicht wichtig ist bzw. die sich bei bestimmten Anliegen so am wohlsten fühlen. Es ist eine Ergänzung zu den anderen Kommunikationskanälen. Der Servicepoint der sonst filiallosen Direktbank werde zur Verfügung stehen, um Fragen rund um Sparen, Kredit und das Fondsangebot zu besprechen, Konten zu eröffnen oder einfach nur um das Team der ING-DiBa kennenzulernen. Das Lokal werde genügend Platz für diverse Servicezonen bieten, auch Möglichkeiten, sich mit den Besuchern für Beratungen zurückzuziehen, heißt es in der Mitteilung. Ebenso sehe das Konzept vor, in angenehmer Atmosphäre zum Verweilen einzuladen. Der Hauptsitz, ein Büroturm auf der Praterstraße in Wien, von wo aus Kunden österreichweit über Telefon, Post und Internet bedient werden, sei aufgrund baulicher Gegebenheiten für den Zweck ungeeignet.

4. Der monatliche Newsticker
++ bankdirekt.at nahm am 27.11.13 einige sonderbare Gebühren aus dem Nebenpreisblatt zum Girokonto. Dies waren mit gleichem Wortlaut: Aushebung eines Gesprächsmitschnittes bei Reklamationen auf Veranlassung des Kunden - EUR 20,00; Antwortschreiben für Rechtsanwaltsbriefe, Bearbeitungskosten für Rechtsschriftstücke - EUR 100,00 pro Brief + Stundengebühr; Auskünfte an Behörden gem. § 38 BWG - EUR 150,00; Bearbeitungsgebühr für Bestätigungen (z. B. Finanzamt) - EUR 8,07 ++ brokerjet erlässt die Ordergebühren beim außerbörslichen Handel von Zertifikaten und Optionsscheinen über die Emittenten BNP Paribas, Commerzbank und Erste Group Bank. Das Angebot gilt in der Zeit vom 6.11.13 bis zum 31.12.13. Telefonzuschläge sind davon ausgenommen ++ die Europäische Zentralbank (EZB) setzte den Leitzins mit Wirkung zum 13.11.13 um 25 Basispunkte auf 0,25 Prozent herab. Mit der Entscheidung reagierte sie auf die extrem niedrige Inflationsrate. Der gefürchtete Zustand der Deflation soll zumindest vordergründig im Ansatz verhindert werden ++

3. Die Zinsentwicklung beim Tagesgeld


easybank nahm die Verzinsung beim "easy zinsmax" deutlich zurück, und zwar am 2.12.13 von 1,00% auf 0,80%.


Denzel Bank senkte zum 2.12.13 von 1,10% auf 1,00%.


Livebank.at senkte am 1.12.13 von 1,10% auf 1,00%.


EthikBank aus Thüringen verringerte am 13.11.13 für Guthabenteile ab EUR 5.000 auf 0,20% (vorher 0,30%). Die drei Förderkonten - ein Ethik-, ein Frauen- und ein Umweltprojekt werden unterstützt - sind jetzt sogar völlig zinslos.

4. Die Zinsentwicklung bei den Festzinsanlagen

Livebank.at kürzte am 1.12.13 um 0,05% bis 0,10%. Es gelten bei 12 Monaten 1,00% (vorher 1,10%), bei 2 Jahren 1,15% (vorher 1,20%), bei 3 Jahren 1,35% (vorher 1,40%), bei 4 Jahren 1,65% (vorher 1,75%) und bei 5 Jahren 2,00% (vorher 2,05%).


Am 27.11.13 senkte BIGBANK ein zweites Mal, nachdem sie bereits in der Vorwoche anpasste. Es traf die Laufzeiten von 4 bis 7 Jahren. Es gelten jetzt für Anlagebeträge unter EUR 10.000 bei 4 Jahren 1,95% (vorher 2,40%), bei 5 Jahren 2,25% (vorher 2,45%), bei 6 Jahren 2,35% (vorher 2,50%) und bei 7 Jahren 2,45% (vorher 2,55%).


BIGBANK aus Estland senkte am 21.11.13 zunächst bei 5 Jahren auf 2,45% (vorher 2,60%) und bei 6 Jahren auf 2,50% (vorher 2,70%); kräftiger aber bei 7 Jahren auf 2,55% (vorher 2,95%) sowie 10 Jahren auf 2,60% (vorher 3,10%). Ab einem Anlagebetrag von EUR 10.000 ergibt sich jeweils ein Zinsaufschlag von 0,05% gegenüber den genannten Sätzen.


VakifBank senkte zum 20.11.13 um 0,06% bis 0,31%. Die größeren Zinssenkungen gab es bei folgenden Laufzeiten: 6 Monate 1,30% (vorher 1,41%), 9 Monate 1,30% (vorher 1,51%), 12 Monate 1,40% (vorher 1,61%), 18 Monate 1,50% (vorher 1,71%), 2 Jahre 1,60% (vorher 1,91%), 3 Jahre 1,70% (vorher 2,01%) und 4 Jahre 1,90% (vorher 2,11%). Vorangegangen war am 13.11.13 eine Änderung in der Spanne von minus 0,115% bis plus 0,035%, wobei die Senkungen überwogen.

Noch eine schöne Adventszeit wünscht

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