Newsletter: Direktbanken.News 11/2018

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Themenüberblick

1. Hello bank entscheidet sich beim Brokerage für einen Preiskampf
2. Banken müssen ihre Kunden nicht mehr von Bankomatentgelten Dritter befreien
3. Der monatliche Newsticker
4. Die Zinsentwicklung beim Tagesgeld
5. Die Zinsentwicklung bei den Festzinsanlagen


1. Hello bank entscheidet sich beim Brokerage für einen Preiskampf

Zum 1.11.18 änderte Hello bank die Preise für das Ordern von Wertpapieren. Die neue Preisgestaltung ist weniger komplex und im Handel an der Börse Wien überwiegend sehr viel günstiger. Die Bank spricht von einer "Flatfee für den Heimatmarkt" und davon, dass kein lästiges Rechnen mehr nötig sei. Ganz so konsequent straffte sie aber nicht, denn gerade zur Börse Wien hat sie eben keine echte Flatfee, sondern vier Stufen nach Ordervolumen und in der vierten Stufe schwenkt sie auch noch auf eine prozentuale Berechnung um. Im Detail sieht es so aus: Bei einem Ordervolumen bis EUR 3.000 werden lediglich EUR 4,95 Gebühr erhoben. Eine Order im Volumen größer EUR 3.000 bis EUR 10.000 liegt bei EUR 9,95, größer EUR 10.000 bis EUR 25.000 bei EUR 19,95, und ab größer EUR 25.000 werden 0,175% vom Ordervolumen berechnet, gedeckelt bei EUR 69,95. Hello bank ist damit in den Bereichen bis EUR 10.000 und von größer EUR 12.500 bis EUR 25.000 zum günstigsten Anbieter an der Börse Wien geworden, zumal sie hier keine Börsengebühren an den Kunden weiterreicht, wie es etwa flatex.at und DADAT tun. Offenbar reagiert die Hello bank, die sich im Brokerage nach wie vor als Marktführer sieht, aber unstrittig Marktanteile einbüßte, auf den gestiegenen Preisdruck durch flatex.at und DADAT. Noch ein paar Beispiele in der Gegenüberstellung zu den bisherigen Orderpreisen: Eine EUR-3.000-Order kostet nun EUR 4,95 statt EUR 10,80, eine EUR-5.000-Order EUR 9,95 statt EUR 10,80 und eine EUR-10.000-Order EUR 9,95 statt EUR 22,45. Die Einsparungen für den Anleger sind augenscheinlich. Unverändert ließ Hello bank die relativ hohen Depotgebühren.

Orders an ausländischen Börsenplätzen rechnet Hello bank alle mit EUR 7,95 Grundgebühr plus 0,175% vom Ordervolumen ab, die Summe daraus ist auf EUR 69,95 beschränkt. Zusätzlich kommen im Ausland nicht unerhebliche Fremdspesen hinzu, die nach Börsenplatz unterschieden im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Außerbörslich, mit Ausnahme bei bestimmten Direkthandelspartnern, berechnet die Hello bank EUR 5,95 Grundgebühr plus 0,175% vom Ordervolumen. Dies entspricht sowohl zu den ausländischen Börsenplätzen als auch zum außerbörslichen Handel dem bisherigen Gesamtpreis mit dem Provisionssatz der zweiten Stufe. Und es bedeutet für Odervolumen unter EUR 10.000 niedrigere Kosten, da der Provisionssatz hier bei 0,195% lag, und für Odervolumen ab EUR 25.000 höhere, da von 0,150 bis 0,080% abgestuft war. Auch zur Ordererteilung per Telefon vereinheitlichte die Hello bank, statt erhöhtem Grundpreis und erhöhtem Prozentsatz, unterschieden nach Börse Wien und Auslandsbörsen, gibt es einfach einen Zuschlag von EUR 15,00.

2. Banken müssen ihre Kunden nicht mehr von Bankomatentgelten Dritter befreien

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob in einer aktuellen Entscheidung eine gesetzliche Beschränkung für Bankomatentgelte auf: Die Banken sind nicht mehr verpflichtet, die Entgelte der Drittanbieter zu übernehmen. Die Erkenntnis des VfGH wurde mit Entscheidungsdatum 9.10.18 veröffentlicht und gilt ab sofort. Bankkunden müssen beim Bargeldbesorgen folglich wieder darauf achten, ob der Bankomat kostenpflichtig ist oder nicht. Die US-Automatenbetreiber Euronet und First Data, die ihre Geräte in Österreich aufstellen, haben ihren Marktanteil in den vergangenen Jahren beständig ausgebaut. Wer also bei ihnen oder einem anderen Dritten einem kostenpflichtigen Abhebevorgang zustimmt, wird das Entgelt gegebenenfalls selbst bezahlen müssen. Auf ein anfallendes Entgelt muss vor der Transaktion hinreichend hingewiesen werden. Der VfGH entschied, die automatische Weiterverrechnung der von Drittanbietern erhobenen Entgelte an die Banken, wie es § 4a des Verbraucherzahlungskontogesetzes vorsieht, verletze das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums und sei deshalb verfassungswidrig. Das Gesetz war per 13.1.18 novelliert worden, die SPÖ hatte kurz vor den Nationalratswahlen noch schnell die zusätzlichen Bestimmungen durchgesetzt. Schon damals war absehbar, dass sie so nicht haltbar sein werden. Die heimischen Banken liefen Sturm dagegen, fochten zwei der Bestimmungen vor dem VfGH an. Im zwischenzeitlichen Stand vor dem VfGH-Spruch waren sie einem Kostenrisiko ausgesetzt, zumal das für den Verbraucher gebührenfreie Bargeldabheben bei Drittanbietern in Häufigkeit und Umfang nicht eingeschränkt war und die Drittanbieter ihre Entgelte in beliebiger Höhe festsetzen konnten.

Nicht verfassungswidrig und somit weiterhin erlaubt ist die Bestimmung, die den Banken vorschreibt, Zusatzkosten für die Abhebungen "im Einzelnen" auszuhandeln. Um überhaupt Bankomatentgelte verrechnen zu können, müssen die kartenausgebenden Banken ihren Kunden nämlich die Wahl aus verschiedenen Kontomodellen geben, auch ein Kontomodell mit pauschalierter Kontoführungsgebühr anbieten, das beliebig viele Abhebungen beinhaltet.

3. Der monatliche Newsticker

++ DADAT reduzierte am 1.11.18 die eigenen Orderspesen zur Börse Wien. Sie errechnen sich nunmehr aus EUR 3,90 Grundgebühr plus 0,10% vom Kurswert (max. EUR 59,95). Zuvor lag der prozentuale Satz vom Kurswert bei 0,15%. Allerdings ist es eine vermeintliche Ersparnis, da die DADAT die Börsengebühren an den Kunden weiterreicht und zu Wien gleichzeitig einen Mindestbetrag einführte, sodass nicht mehr lediglich 0,03% vom Kurswert an Börsengebühren hinzukommen, sondern mindestens EUR 1,80

4. Die Zinsentwicklung beim Tagesgeld

Generali Bank strich am 5.11.18 beim "ErtragsKonto flexibel" den variablen Sonderzins von zuletzt 0,150%, der für Kontoeröffnungen oder Umstellungen ab 14.7.11 galt. Auch für diese Konten beträgt die Verzinsung nun 0,125%.

5. Die Zinsentwicklung bei den Festzinsanlagen

(Auswahl an relevanten Änderungen)

VakifBank senkte bei den Laufzeiten bis 5 Jahren um 0,05 bis 0,15 Prozentpunkte. Es gelten seit 5.11.18 bei 6 Monaten 0,20% (vorher 0,25%), bei 9 Monaten 0,30% (vorher 0,40%), bei 12 Monaten 0,45% (vorher 0,55%), bei 2 Jahren 0,75% (vorher 0,85%), bei 3 Jahren 0,85% (vorher 1,00%), bei 4 Jahren 0,90% (vorher 1,05%) und bei 5 Jahren 0,95% (vorher 1,10%).

Younited Credit aus Frankreich senkte am 15.10.18 bei 3 Jahren auf 1,21% (vorher 1,30%).

Noch einen schönen Monat November wünscht

m o d e r n - b a n k i n g

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