Festzinsanlage: Anbieter aus Österreich

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ProduktnameFestgeldOnline Sparen FixOnline Sparen Festgeld
Zinssatz p. a. bei 4 Jahren Anlagedauer3,30%3,00%2,50%
steuerliche Zinsausschüttungjährlich (jeweils zum Ende des Kalenderjahres sowie abschließend zum Laufzeitende)jährlich (jeweils zum Ende des Kalenderjahres sowie abschließend zum Laufzeitende)jährlich (jeweils nach einem Laufzeitjahr)
Auszahlung oder Kapitalisierung der jährlichen ZinsenAuszahlung oder KapitalisierungKapitalisierungKapitalisierung
MindestanlageEUR 2.500EUR 1.000EUR 1.000
Einlagensicherung durchFonds de Garantie des Dépôts et de Résolution (gesetzliche Einlagen­sicherung in Frankreich)Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (gesetzliche Einlagen­sicherung)Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (gesetzliche Einlagen­sicherung)
Gemeinschaftskonto-
Kontoeröffnung für Minderjährige---
VideoIdent-, aber abgeleitete Identifikation mittels Überweisung möglich (bezieht sich auf das notwendige Verrechnungskonto) (bezieht sich auf das notwendige Stammkonto)
Neukundenaktion---
Auszahlung oder Wiederanlage zum Laufzeitende, wenn keine Weisung erfolgtAuszahlungAuszahlung auf Tagesgeld; sofern kein bestehendes vorhanden, wird das Online Sparen Fix in ein Tagesgeldkonto umgewandeltAuszahlung
Link zum Anbieter
berücksichtigte Anbieter|Rankingkriterien|zuletzt aktualisiert am 28.3.24 um 15:40 Uhr

Renault Bank direkt: Voraussetzung für das Produkt ist das kostenlose Tagesgeldkonto der Renault Bank direkt als Verrechnungskonto. Dieses Verrechnungskonto kann direkt miteröffnet werden.

Raiffeisenbank Wels: Für die Kontoschließung wird ein Entgelt von EUR 7,18 erhoben.

DenizBank: Die DenizBank richtet bei Kontoeröffnung lediglich ein kostenloses Stammkonto ein, das dem Zahlungsverkehr dient. Die Eröffnung des Festgeldkontos sowie die Anlage des Geldes kann der Kunde erst im Anschluss über das Online-Banking veranlassen.

DenizBank: Eine vorzeitige Auflösung ist auf Kundenwunsch unter Abzug eines Vorschusszinses für die nicht eingehaltene Bindungsdauer möglich. Jedoch kann der Abzug nicht mehr betragen, als insgesamt an Zinsen auf den Anlagebetrag vergütet wird. Wenn die Zinsen des laufenden Jahres nicht ausreichen, werden dabei auch bereits in den Vorjahren für den Anlagebetrag gutgeschriebene Zinsen rückverrechnet.