Newsbeitrag vom 16.10.2018 |Meldung zum österreichischen Bankenmarkt|

Banken müssen ihre Kunden nicht mehr von Bankomatentgelten Dritter befreien

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob in einer aktuellen Entscheidung eine gesetzliche Beschränkung für Bankomatentgelte auf: Die Banken sind nicht mehr verpflichtet, die Entgelte der Drittanbieter zu übernehmen. Die Erkenntnis des VfGH wurde mit Entscheidungsdatum 9.10.18 veröffentlicht und gilt ab sofort. Bankkunden müssen beim Bargeldbesorgen folglich wieder darauf achten, ob der Bankomat kostenpflichtig ist oder nicht. Die US-Automatenbetreiber Euronet und First Data, die ihre Geräte in Österreich aufstellen, haben ihren Marktanteil in den vergangenen Jahren beständig ausgebaut. Wer also bei ihnen oder einem anderen Dritten einem kostenpflichtigen Abhebevorgang zustimmt, wird das Entgelt gegebenenfalls selbst bezahlen müssen. Auf ein anfallendes Entgelt muss vor der Transaktion hinreichend hingewiesen werden. Der VfGH entschied, die automatische Weiterverrechnung der von Drittanbietern erhobenen Entgelte an die Banken, wie es § 4a des Verbraucherzahlungskontogesetzes vorsieht, verletze das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums und sei deshalb verfassungswidrig. Das Gesetz war per 13.1.18 novelliert worden, die SPÖ hatte kurz vor den Nationalratswahlen noch schnell die zusätzlichen Bestimmungen durchgesetzt. Schon damals war absehbar, dass sie so nicht haltbar sein werden. Die heimischen Banken liefen Sturm dagegen, fochten zwei der Bestimmungen vor dem VfGH an. Im zwischenzeitlichen Stand vor dem VfGH-Spruch waren sie einem Kostenrisiko ausgesetzt, zumal das für den Verbraucher gebührenfreie Bargeldabheben bei Drittanbietern in Häufigkeit und Umfang nicht eingeschränkt war und die Drittanbieter ihre Entgelte in beliebiger Höhe festsetzen konnten.

Nicht verfassungswidrig und somit weiterhin erlaubt ist die Bestimmung, die den Banken vorschreibt, Zusatzkosten für die Abhebungen "im Einzelnen" auszuhandeln. Um überhaupt Bankomatentgelte verrechnen zu können, müssen die kartenausgebenden Banken ihren Kunden nämlich die Wahl aus verschiedenen Kontomodellen geben, auch ein Kontomodell mit pauschalierter Kontoführungsgebühr anbieten, das beliebig viele Abhebungen beinhaltet.