Tagesgeld: Fragen und Antworten

Wir helfen Ihnen weiter. Unsere FAQs gibt es zu den Themen Direktbank, Girokonto, Tagesgeld, Festzinsanlage und Brokerage. Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Tagesgeld. Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, schreiben Sie uns bitte an info@modern-banking.at.

Wieso ist Anbieter x nicht im Vergleich aufgeführt?
In der Regel ist der komplette Direktbankenmarkt abgebildet. Im eigentlichen Vergleich sind die Tagesgeldkonten genannt, die von Instituten mit Sitz oder Niederlassung in Österreich angeboten werden. Die Sortierung im Vergleich kann wahlweise nach den Standardzinsen erfolgen oder auch Sonderzinsaktionen berücksichtigen. In einer separaten Übersicht sind die Anbieter aus dem Euroraum zusammengestellt, die ihre Tagesgeldkonten auch auf dem hiesigen Markt anbieten. Die dort aufgeführten Anbieter haben ihren Firmensitz in einem der Euro-Länder, betreiben aber keine Niederlassung in Österreich. Darin enthalten sind unter anderem Advanzia Bank und Amsterdam Trade Bank.

Welche Vorteile hat ein Tagesgeld?
Ein Tagesgeld ist ein i. d. R. kostenfreies, hochverzinstes Anlagekonto mit täglicher Verfügbarkeit. Es eignet zur Anlage einer Liquiditätsreserve. Überschüssiges Guthaben auf Girokonten sollte konsequent auf ein gut verzinstes Tagesgeldkonto umgebucht werden. Dabei muss dieses Konto keinesfalls bei der Bank geführt werden, bei der man das Girokonto unterhält. Es gibt es einen starken Wettbewerb, der Anleger kann aus vielen Zinsangeboten wählen.

Wie funktionieren Ein- und Auszahlungen?
Einzahlungen auf ein Tagesgeld erfolgen bargeldlos per Überweisung. Scheckeinreichungen sind nicht möglich.
Auszahlungen können nur bargeldlos über das vom Sparer bei der Kontoeröffnung angegebene Referenzkonto erfolgen. Rücküberweisungen können per Telefon, online oder schriftlich angewiesen werden. Einige Institute geben Kundenkarten heraus, die das Geldabheben an Bankomaten ermöglichen.
Einzahlungen oder Rücküberweisungen sind nicht an eine Kündigungsfrist gebunden.

Was ist ein Referenzkonto?
Für das Tagesgeldkonto legt man immer auch ein Referenzkonto fest. Das Referenzkonto ist ein auf den eigenen Namen lautendes Girokonto bei einer beliebigen Bank, das zur Zahlungsabwicklung (Einzahlungen, Rücküberweisungen) mit dem Tagesgeld-Anbieter dient. Die Nutzung des Referenzkontos dient der Sicherheit, da Rücküberweisungen nur auf dieses Konto erfolgen. Zur Änderung des Auszahlungskontos ist i. d. R. ein schriftlicher Auftrag nötig.

Wird ein Verrechnungskonto beim gleichen Anbieter vorausgesetzt?
Tagesgeldkonten sind meist unabhängig von weiteren Bankprodukten. Als Verrechnungskonto kann dann das bestehende Girokonto bei der Hausbank angegeben werden. In wenigen Fällen bieten die Institute Tagesgeldkonten nur für die eigenen Girokunden an.

Wie hoch sind die Zinsen?
Variable Zinskonditionen orientieren sich an der allgemeinen Marktentwicklung und können sich daher ändern. Den jeweils aktuellen Tagesgeldzinssatz geben die Anbieter auf der eigenen Internetpräsenz an, daneben können Sie sich auch durch modern-banking.de über Zinsänderungen Ihres Anbieters informieren lassen. Teilweise wird mit Zinsstufen gearbeitet, bei denen höhere Guthaben einen höheren Zins bewirken. Tagesgeld-Offerten unterscheiden sich auch bei der Zinsgutschrift. Die Zinsen werden monatlich, vierteljährlich oder jährlich gutgeschrieben, was sich durch den Zinseszinseffekt bemerkbar macht.
Die reale Verzinsung wird durch die Besteuerung und die Inflation geschmälert.

Für welchen Zeitraum gelten die Zinsen?
Die angegebenen Tagesgeldzinsen sind Jahreszinsen (p. a.). Bei einer konstanten Anlage von beispielweise EUR 2.000 und unverändertem Zins von 2,50% p. a. werden EUR 50,00 an Zinsen im Jahr gezahlt.
Bei Kontoschließung werden die Zinsen bis zu diesem Zeitpunkt berechnet und mit dem verbliebenen Guthaben ausbezahlt. Wenn dagegen nur das Guthaben verfügt wird und das Konto weiter bestehen soll (um später wieder Einzahlungen vorzunehmen) werden die Zinsen zu den üblichen Zinsterminen berechnet.

Wie wird das Guthaben verzinst, wenn der Anlagebetrag variiert?
Bei Tagesgeldkonten können jederzeit Verfügungen oder weitere Einzahlungen vorgenommen werden, was sich auf die täglich berechneten Zinsen auswirkt. Es wird für jeden Tag der jeweilige Anlagebetrag zugrunde gelegt und verzinst.

Was kosten Tagesgeldkonten?
Tagesgeldkonten werden i. d. R. kostenfrei geführt.
Teils werden Gebühren für Zusatzleistungen wie Maestro-Karten, Postversand von Kontoauszügen und Neuberechnung von PINs in Rechnung gestellt.

Was sagt der Wert "Jahresrendite" im Tagesgeld-Vergleich aus?
Die Rendite weist den Mehrbetrag aus, der bei dem gewählten Anlagebetrag nach einem Jahr erwirtschaftet wird. Werden beispielsweise EUR 10.000 auf einem Tagesgeldkonto angelegt und nach einem Jahr dafür EUR 10.400 zurückgezahlt, dann beträgt die Rendite EUR 400,00. Diesen Wert geben wir in Prozent an. Die ausgewiesene Jahresrendite berücksichtigt neben der aktuellen Verzinsung des Anbieters (z. B. Staffelzinsen) Kosten für die Kontoführung und unterjährige Zinsgutschriften (Zinseszinseffekt).

Wann und wie oft werden Kontoauszüge zugestellt?
Je nach Anbieter werden Kontoauszüge monatlich, vierteljährlich oder jährlich oder bei Kontobewegung zugestellt.
Immer mehr wird dazu übergegangen, Kontoauszüge in ein Online-Postfach zu stellen, das über die Online-Banking-Funktion erreichbar ist. Gleichzeitig werden Portogebühren in Rechnung gestellt, wenn der Kunde weiterhin den Postversand nutzen möchte oder der Kontoauszug zugeschickt werden muss, weil der Auszug im Online-Postfach nicht innerhalb einer Frist abgerufen wird.

Was versteht man unter Zwangskontoauszügen?
Kontoauszüge werden bei Online-Tagesgeldkonten in ein Online-Postfach gestellt, das über die Online-Banking-Funktion erreichbar ist. Wenn Auszüge im Online-Postfach nicht innerhalb einer Frist abgerufen wird, werden diese meist per Post zugesendet und die Portogebühren in Rechnung gestellt. Diese sogenannten Zwangskontoauszüge werden erstellt, damit der Kunde Buchungen und Rechnungsabschluss prüfen kann und keine Fristen versäumt.

Gibt es eine Mindestanlagesumme?
Bei einigen Anbietern gibt es Mindestanlagesummen oder es werden nur Zinsen gezahlt, wenn eine bestimmte Betragsgrenze überschritten wurde. Die meisten verzinsen Guthaben jedoch bereits ab dem ersten Euro.

Gibt es eine Höchstanlagesumme?
Hohe Tagesgeldzinsen werden teilweise nur bis zu bestimmten Anlagesummen gewährt. Liegt der Betrag darüber, wird bei einigen wenigen Angeboten sogar auf die Gesamtsumme ein niedriger Zins angewendet. Dass die Anlagesumme auf dem Konto generell begrenzt ist, kommt dagegen nur selten vor.

Verfälschen Lockangebote den Vergleich?
Die Sortierung im Vergleich kann nach den Standardzinsen erfolgen oder auch Sonderzinsaktionen berücksichtigen. Die Sortierung nach Standardzinsen ist voreingestellt, also nach dem Zins den Bestandskunden erhalten. Angebote in Kombination mit anderen Produkten wie Girokonten oder Wertpapierdepots führen wir außerhalb des Vergleichs auf.

Rentieren sich Spitzen-Tagesgeldzinsen für Banken eigentlich noch?
An den hohen Sonderzinsen für Neukunden verdienen die Banken meist nichts mehr. Die Angebote werden eher als Marketinginstrument genutzt, um neue Kunden oder neue Gelder zu gewinnen. Sie rechnen sich erst, wenn Folgegeschäfte getätigt werden. Aus Bequemlichkeit bleiben viele Kunden im Anschluss an die Sonderzinsaktion als Kunde erhalten.
Der Tagesgeldzins kann aber durchaus höher als der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen, um rentabel für die Bank zu sein. Die EZB verleiht Geld zum Leitzinssatz kurzfristig an Kreditinstitute, allerdings nur, wenn Staatspapiere mit hoher Bonität als Sicherheit hinterlegt werden. Die Summen, die sich Banken in dieser Form bei der Notenbank besorgen können, sind also begrenzt. Die Banken leihen auch untereinander Geld aus, wobei Institute mit schlechterer Bonität hohe Risikoprämien zahlen müssen und schwieriger an Liquidität kommen.

Worauf sollte man bei der Anbieterwahl achten?
Hauptkriterium bei der Anbieterwahl ist natürlich die aktuelle Verzinsung. Diese kann über die im Vergleich angegebene Rendite verglichen werden, denn die Kennzahl beinhaltet einen möglichen Zinseszinseffekt durch monatliche oder vierteljährliche Zinsgutschrift. Über die "Zinshistorie" kann man die Zinsentwicklung der einzelnen Konten zurückverfolgen und daraus ableiten, ob dauerhaft gute Zinsen gezahlt werden. Der angelegte Betrag sollte durch eine Einlagensicherung vollständig abgedeckt sein.
Auch wenn die meisten Tagesgeldangebote recht kundenfreundlich gestaltet sind, achtet man besser darauf, dass keine versteckten Kosten enthalten sind. Gebühren könnten zum Beispiel für die Kontoführung oder für die Zusendung von Kontoauszügen verlangt werden. Ist die Kontoführung online oder nur über teure Telefon-Hotlines möglich? Und gilt es eine Mindestanlagesumme zu beachten?

Worauf sollte man speziell bei Neukundenangeboten achten?
Achten Sie bei dem beworbenen Superzins vor allem darauf, für welchen Anlagebetrag und wie lange die Sonderkondition gilt. Eine Falltüre lauert bei einigen wenigen Angeboten, bei denen die Überschreitung eines Anlagebetrages bewirkt, dass die Gesamteinlage zu einem niedrigeren Zins verzinst wird. Möchten Sie das Produkt längere Zeit nutzen, sind auch die Normalkonditionen in die Anbieterwahl mit einzubeziehen. Wenn in der Vergangenheit schon einmal eine Geschäftsverbindung zu dem Anbieter bestand, ist es wichtig zu wissen, wie bei der Aktion der Neukunden-Begriff definiert wird. Oft gilt man bereits als Neukunde, wenn man in den letzten sechs Monaten kein Kunde gewesen ist.
Generell sollte man sich die Bedingungen der Aktion vor Vertragsabschluss genau durchlesen, teilweise gibt es eine Kopplung an andere Produkte der Bank. Details wie der Aktionszeitraum werden manchmal kurzfristig verändert.

Was ist von Zinsangeboten in Kombination mit Investmentfonds zu halten?
Es werden immer mal wieder Aktionen angeboten, bei denen ein besonders hoher Tages- oder Festgeldzins versprochen wird, wenn gleichzeitig in Investmentfonds investiert wird. Solch eine Kombination rechnet sich gegenüber einer getrennten Anlageentscheidung selten. Der Anlagezins wird nur befristet gewährt, die Fondsanlage ist dagegen eine langfristige Anlage, die mit Risiken und Kosten verbunden ist. Bei den meisten dieser Kombiangeboten gibt es nur wenige Fonds zur Auswahl und i. d. R. muss der volle Ausgabeaufschlag bezahlt werden, bei Aktienfonds um die 5,00%. Dieselben Fonds können Anleger über Online-Fondsvermittler oder über die Börse meist viel billiger erhalten.

Wie sicher sind Einlagen bei einer Direktbank?
In Österreich muss jede Bank, die berechtigt ist, gesicherte Einlagen entgegenzunehmen, einer gesetzlichen Einlagensicherung angehören. Die Kundeneinlagen sichert seit Januar 2019 für die meisten Banken mit österreichischem Hauptsitz eine einheitliche Einrichtung ab - die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA). Die ESA ist bei der Wirtschaftskammer Österreich angesiedelt, die Interessenvertretung aller österreichischen Kreditinstitute. Die ESA ersetzte die sektoralen Sicherungseinrichtungen der Aktienbanken und Bankiers, der Volksbanken, der Raiffeisenbanken und der Hypothekenbanken. Sie wurden zusammengeführt und die vorhandenen Finanzmittel an die neue Einrichtung übertragen. Einzig der Sparkassensektor betreibt mit der Sparkassen-Haftungs GmbH weiterhin eine eigene Sicherungseinrichtung.
Gesicherte Einlagen sind unter anderem Guthaben auf Konten und Sparbüchern. Vom Schutz nicht erfasst sind Inhaberpapiere, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen. Für den Fall, dass ein Mitgliedsinstitut nicht mehr selbst auszahlen kann, werden durch die gesetzliche Einlagensicherung EUR 100.000 pro privatem Einleger und zugeordnetem Institut abgesichert, bzw. bei bestimmten Gegebenheiten zeitlich begrenzt bis zu EUR 500.000 pro privatem Einleger und zugeordnetem Institut. Der Begriff "gesetzliche" Einlagensicherung ist nicht so zu verstehen, dass der Staat garantiert. Die Sicherung übernimmt die jeweilige Einrichtung. Sollten die vorliegenden Finanzmittel nicht ausreichen, müssen die Mitgliedsinstitute gemäß ihrer Satzung nachschießen.
Haftungsverbünde auf freiwilliger Basis bestehen auch nach dem Start der einheitlichen Einlagensicherung fort. So gehören rund 80% der österreichischen Raiffeisenbanken der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft an, die Schutz ergänzend zur gesetzlichen Absicherung in unbegrenzter Höhe verspricht. Ebenso gibt es einen Haftungsverbund der österreichischen Volksbanken, in dem die Mitglieder wechselseitig für Einlagen einstehen, und bei den österreichischen Sparkassen ist es der Sparkassen-Haftungsverbund. Jedoch nur die gesetzliche Einlagensicherung ist rechtlich verbindlich, bei den übrigen Versprechen muss der Anleger darauf vertrauen, dass er Leistungen erhält bzw. dass seine Bank im Ernstfall auch tatsächlich gestützt wird. Begrenzen Sie Ihre Anlage deshalb möglichst immer auf den gesetzlichen Sicherungsbetrag.
Für Institute aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat, die in Österreich lediglich eine Niederlassung haben, gelten die Regelungen zur Einlagensicherung des Landes, in dem sich der Hauptsitz befindet. Die Regeln sind innerhalb der EU weitestgehend harmonisiert, wobei es natürlich entscheidend ist, wer Sicherungsgeber ist. Der Sicherungsbetrag liegt EU-weit bei EUR 100.000. Die Mitgliedstaaten, die nicht dem Euroraum angehören, haben die Möglichkeit, den Sicherungsbetrag in nationaler Währung festzusetzen. Der sich aus dem Umrechnen ergebende Betrag darf gerundet und soll regelmäßig auf grundlegende Wechselkursänderungen überprüft werden, sodass er einen gleichwertigen Schutz darstellt. Da zwischen den Anpassungen aber mitunter mehrere Jahre vergehen, kann es durch die Wechselkursschwankungen vorkommen, dass zeitweise weniger als der Gegenwert von EUR 100.000 abgedeckt ist. Bei Anbietern mit Einlagensicherung in Fremdwährung, wie etwa der britischen oder schwedischen Einlagensicherung, sollten Anleger somit einen großzügigen Puffer einplanen, um im Pleitefall die Anlagegelder und die Zinsen vollständig zurückzuerhalten.

Wo erfährt man, welcher Sicherungseinrichtung ein Kreditinstitut angehört?
Kreditinstitute sind verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, welcher Sicherungseinrichtung sie angeschlossen sind. Die Angaben findet man im Preisverzeichnis oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Neukunden müssen zudem bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung schriftlich über den Einlagenschutz informiert werden, und bestehende Kunden einmal jährlich. Zudem müssen Kunden über ein Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung benachrichtigt werden.

Wie hoch ist die Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten?
Die Einlagensicherung gilt je Kunde, nicht je Konto. Bei einem gemeinschaftlich geführten Konto hat somit jeder der Kontoinhaber Anspruch auf Entschädigung. Dies führt beim klassischen Fall, dass ein Ehepaar gemeinsam ein Konto bei einem deutschen Bankinstitut führt, zu einer Verdoppelung der gesetzlichen Entschädigung. So sind zusammen EUR 200.000 über die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt.
Unter besonderen Umständen gilt ein erhöhter Schutzumfang von EUR 500.000 je Kunde (statt EUR 100.000 je Kunde), für eine Dauer von sechs Monaten ab Eingang des entsprechenden Geldbetrags. Unter den erhöhten Schutzumfang der gesetzlich geregelten österreichischen Einlagensicherung werden Kontoguthaben aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie gestellt und Kontoguthaben in Zusammenhang mit Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Entlassung, Invalidität und Tod.

Wie kann ein Tagesgeldkonto eröffnet werden?
Ein Tagesgeldkonto kann über die Internetseite des Anbieters eröffnet werden. Dabei muss ein Verrechnungskonto angegeben werden, nur auf dieses Konto werden Auszahlungen angewiesen. Die persönlichen Daten werden online erfasst, der ausgefüllte Antrag automatisch in einem PDF-Format generiert und anschließend ausgedruckt. Alternativ kann der Kontoantrag mit den Informationsunterlagen in vielen Fällen alternativ auch per Post zugeschickt werden. Der nächste Schritt ist die Legitimationsprüfung über das PostIdent oder VideoIdent (siehe: Was ist ein Ident-Verfahren?).

Was ist ein Ident-Verfahren?
Jede Bank muss sich bei einem Konto zum Kontoinhaber und zu Bevollmächtigten Gewissheit über dessen Person und Anschrift verschaffen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, notwendig bei Eröffnen eines Kontos bzw. bei Einrichten einer Vollmacht. Direktbanken lassen meist die Wahl, ob man sich per PostIdent oder VideoIdent identifizieren lassen möchte.
Das PostIdent wird durch die Österreichische Post vorgenommen. Bei den Kontoeröffnungsunterlagen findet sich ein PostIdent-Coupon. Den Coupon, den gültigen Personalausweis und den unterschriebenen Kontoantrag legt man in einer Filiale der Österreichischen Post vor, wo ein Mitarbeiter die Ausweisdaten erfasst und gegebenenfalls kopiert. Die Identitätsfeststellung leitet der Mitarbeiter zusammen mit dem Antrag in einem Postumschlag an die Bank weiter. Für den Kunden entstehen hierbei in der Regel keine Kosten, weder für das PostIdent noch Portokosten. In seltenen Fällen soll der Antrag abweichend von der beschriebenen Vorgehensweise direkt an die Bank gesendet werden, daraufhin erhält man ein eigenhändiges Einschreiben mit einem Begrüßungsschreiben. In diesem Fall erfolgt die Prüfung der Legitimation durch den ausliefernden Postboten.
VideoIdent wird am PC mittels Webcam oder mit Tablet oder Smartphone durchgeführt. Während des Videotelefonats zeigt der Antragsteller einem Servicebeauftragten seinen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass. Durch Kippen werden auch die Sicherheitsmerkmale sichtbar, beispielsweise das Hologramm. Der Servicebeauftragte prüft die Ausweisdaten und fertigt Fotos davon an, auch ein Foto des Antragstellers wird angefertigt und gespeichert. Abschließend erhält der Antragsteller eine TAN per SMS oder E-Mail, die er in einem dafür vorgesehenen Formularfeld online eingibt. Der gesamte Prozess nimmt circa fünf Minuten in Anspruch, manchmal dauert es jedoch auch einige Minuten bis man einen Servicebeauftragten zu sprechen bekommt. Teilweise ist der Antrag bei Nutzung von VideoIdent papierlos, sodass er mit dem VideoIdent gestellt ist und er nicht mehr unterschrieben und auf dem Postweg eingereicht werden muss. Mit dem VideoIdent beauftragen die Banken in der Regel einen darauf spezialisierten externen Dienstleister. IDnow und WebID Solutions sind Dienstleister, die es durchführen.

Können auch Konten für Minderjährige eröffnet werden?
Statt für Kinder oder Enkel ein Sparkonto einzurichten, sollte aufgrund der meist höheren Verzinsung ein Tagesgeldkonto gewählt werden. Die meisten Direktbanken bieten Tagesgeldkonten auch für Minderjährige an. In unserem Vergleich ist zu jedem Konto angegeben, ob die Kontoeröffnung für Minderjährige möglich ist. Die entsprechenden Eröffnungsunterlagen, mit denen die Unterschriften und Legitimation der Erziehungsberechtigten eingeholt werden, finden sich dann auf der Internetseite des Anbieters oder können über den Support angefordert werden.

Wie überträgt man mit möglichst wenig Zinsverlust auf einen anderen Tagesgeldanbieter?
In der Regel muss der Umweg über das Referenzkonto genommen werden. Drei Konten sind dann involviert. Die Dauer des gesamten Transfers sollte kurz sein. Ist das Geld an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag unterwegs, bleibt es länger unverzinst, denn an diesen Tagen werden keine Buchungen von den Banken durchgeführt. Das sollte vermieden werden. Am besten man veranlasst zu Wochenbeginn die Rücküberweisung, kontrolliert den Eingang auf dem Referenzkonto und überweist dann auf das andere Tagesgeldkonto weiter. Für online veranlasste Überweisungen darf seit Anfang 2012 gemäß dem Standard für den europäischen Zahlungsraum (SEPA) vom Eingang bei der beauftragten Bank bis zur Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers nur noch ein Bankarbeitstag benötigt werden. In den Preis- und Leistungsverzeichnissen geben die Institute jeweils an, wann der letzte Buchungslauf ist bzw. bis zu welcher Uhrzeit Überweisungsaufträge eingehen müssen, um noch für diesen Tag als eingegangen zu zählen.

Wie löse ich ein Tagesgeldkonto auf?
Um nicht die Bearbeitung des Auflösungsauftrages abwarten zu müssen, empfiehlt es sich, den größten Teil des Guthabens bereits vor Kontoauflösung auf das Referenzkonto zu überweisen. Danach kann die Kündigung des Tagesgeldkontos durch einen schriftlichen Auftrag auf dem Postweg erfolgen. Ein formloses Schreiben, dass von allen Kontoinhabern unterschrieben wird, genügt hierzu. Eine Kündigungsfrist ist nicht zu beachten. In den seltenen Fällen, in denen kein Referenzkonto hinterlegt ist, muss eine Bankverbindung angegeben werden, an die das Restguthaben überwiesen werden soll. Die Bank wird das Konto abrechnen und dabei auch die aufgelaufenen Zinsen ausbezahlen. Als Nachweis für die Kontoauflösung wird sie einen abschließenden Kontoauszug versenden.

Können Produktdaten einzelner Tagesgeldkonten ausgedruckt werden?
Hierzu haben wir ein für den Druck optimiertes Format ohne grafische Elemente entwickelt. Die gewünschten Produktdaten können im 1-zu-1-Vergleich aufgerufen werden. Über das Druckersymbol unterhalb der aufgerufenen Daten wechselt man zum Druck-Format und kann anschließend über die Druck-Funktion des Browsers ausdrucken.