Festzinsanlage: Fragen und Antworten

Wir helfen Ihnen weiter. Unsere FAQs gibt es zu den Themen Direktbank, Girokonto, Tagesgeld, Festzinsanlage und Brokerage. Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Festzinsanlagen. Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, schreiben Sie uns bitte an info@modern-banking.at.

Was fällt alles unter den Begriff Festzinsanlage?
Für die Festzinsanlage können auch andere Begriffe wie beispielsweise Festgeld, Termingeld oder auch Sparbrief verwendet werden. Die Begriffe "Festgeld" oder "Termingeld" werden meist bei Festzinsvereinbarungen für Zeiträume bis 12 Monate verwendet, dagegen werden mehrjährige Laufzeiten eher als "Sparbrief" benannt. Unser Vergleich beinhaltet alle Festzinsanlage-Konditionen unabhängig davon, wie das Produkt bei dem jeweiligen Anbieter genannt wird.

Wann bietet sich eine Festzinsanlage an?
Eine Festzinsanlage bietet sich an, wenn neben einer Barreserve noch Geld vorhanden ist, das man für einen Zeitraum nicht benötigt und gewinnbringend anlegen möchte.

Welche Vorteile hat eine Festzinsanlage?
Hauptargument für eine Festzinsanlage sind die hohen Zinsen, die für die gesamte Anlagedauer garantiert sind. Man weiß bereits zu Beginn der Anlage, mit welchen Zinserträgen man rechnen kann. Es gibt keine Kursschwankungen und in der Regel auch keine Gebühren.

Für welche Zeiträume werden Festzinsanlagen angeboten?
Festzinsanlagen werden in der Regel für Zeiträume zwischen einem Monat und 10 Jahren angeboten. Teilweise können Zeiträume zwischen einem Monat und einem Jahr auch taggenau vereinbart werden.

Gibt es eine Mindestanlage?
In der Regel ist eine Mindestanlagesumme notwendig, diese liegt meist zwischen EUR 500,00 und EUR 10.000.

Gibt es Höchstanlage?
In Ausnahmefällen sind auch Höchstanlagebeträge vorgegeben, z. B. wenn der Anbieter ein begrenztes Aktionsangebot macht.

Erhält man Kontoauszüge für Festzinsanlagen?
Meist erhält der Kunde einen kostenlosen Kontoauszug zum Zeitpunkt der Zinszahlung.

Welche Kosten verursacht eine Festzinsanlage?
Festgeldkonten werden kostenlos geführt. In seltenen Fällen ist die Kontoeröffnung an ein Tagesgeld- oder Girokonto bei dieser Bank gebunden, welches gebührenpflichtig sein kann oder durch die Zusendung papierhafter Kontoauszüge Kosten verursachen könnte.

Welches Konto ist als Verrechnungskonto anzugeben?
Die einfachste Möglichkeit besteht darin, sein bisheriges Girokonto als Verrechnungskonto anzugeben. Auf dieses Konto werden dann die Zinsen und zum Laufzeitende der Anlagebetrag gutgeschrieben. Bei mehreren Anbietern ist jedoch ein hauseigenes Verrechnungskonto notwendig. Dies kann dann meist ein beliebiges Tagesgeld- oder Girokonto der Bank sein, oft wird dieses gebührenfrei geführt.

Welche Punkte sollte man beim Vergleich von Festzinsanlagen beachten?
Je nach Angebot gelten unterschiedliche Mindest-/Höchstanlagesummen und die Zinsen werden entweder auf das Verrechnungskonto ausgezahlt oder auf dem Anlagekonto kapitalisiert und somit mitverzinst.
Bei den mehrjährigen Laufzeiten mit steuerlicher Zinszahlung zum Laufzeitende sollte man unbedingt darauf achten, dass bei der Zinsberechnung dennoch ein Zinseszinseffekt berücksichtigt wird. Sehr wichtig ist generell die ausreichende Absicherung der Einlagen durch eine Einlagensicherung, Informationen hierzu können im Vergleich jeweils über die Anbietergrafik aufgerufen werden. Damit die Anlage nicht ungewollt verlängert wird, sollte man sich über die Regelung zum Laufzeitende informieren.

Was versteht man unter dem Zinseszinseffekt?
Bei einem Zinseszinseffekt erhält man auf einen bereits zu einem früheren Zeitraum gutgeschriebenen Zinsbetrag erneut Zinsen.

Was sollte man speziell bei der Verzinsung beachten?
Werden Zinsen bei mehrjährigen Laufzeiten nur einmalig zum Laufzeitende und ohne Zinseszinseffekt gutgeschrieben, schmälert dies den Zinsertrag über die Gesamtlaufzeit deutlich. Der hohe Nominalzins täuscht in diesen Fällen. Je länger die Laufzeit, desto stärker macht sich der Nachteil bemerkbar. AutoBank und bankdirekt.at sparen sich beispielsweise bei ihren Angeboten den Zinseszinseffekt, was jedoch ansonsten nicht üblich ist. Fragen Sie bei mehrjährigen Sparangeboten, welche die Zinsen nicht jährlich gutschreiben, also stets nach dem Zinseszins. Angebote ohne Zinseszinseffekt sollten Sie nur wählen, wenn dennoch eine gute Rendite erreicht wird.

Was ist von Zinsangeboten in Kombination mit Investmentfonds zu halten?
Es werden immer mal wieder Aktionen angeboten, bei denen ein besonders hoher Tages- oder Festgeldzins versprochen wird, wenn gleichzeitig in Investmentfonds investiert wird. Solch eine Kombination rechnet sich gegenüber einer getrennten Anlageentscheidung selten. Der Anlagezins wird nur befristet gewährt, die Fondsanlage ist dagegen eine langfristige Anlage, die mit Risiken und Kosten verbunden ist. Bei den meisten dieser Kombiangeboten gibt es nur wenige Fonds zur Auswahl und i. d. R. muss der volle Ausgabeaufschlag bezahlt werden, bei Aktienfonds um die 5,00%. Dieselben Fonds können Anleger über Online-Fondsvermittler oder über die Börse meist viel billiger erhalten.

Wie sicher sind Einlagen bei einer Direktbank?
In Österreich muss jede Bank, die berechtigt ist, gesicherte Einlagen entgegenzunehmen, einer gesetzlichen Einlagensicherung angehören. Die Kundeneinlagen sichert seit Januar 2019 für die meisten Banken mit österreichischem Hauptsitz eine einheitliche Einrichtung ab - die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA). Die ESA ist bei der Wirtschaftskammer Österreich angesiedelt, die Interessenvertretung aller österreichischen Kreditinstitute. Die ESA ersetzte die sektoralen Sicherungseinrichtungen der Aktienbanken und Bankiers, der Volksbanken, der Raiffeisenbanken und der Hypothekenbanken. Sie wurden zusammengeführt und die vorhandenen Finanzmittel an die neue Einrichtung übertragen. Einzig der Sparkassensektor betreibt mit der Sparkassen-Haftungs GmbH weiterhin eine eigene Sicherungseinrichtung.
Gesicherte Einlagen sind unter anderem Guthaben auf Konten und Sparbüchern. Vom Schutz nicht erfasst sind Inhaberpapiere, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen. Für den Fall, dass ein Mitgliedsinstitut nicht mehr selbst auszahlen kann, werden durch die gesetzliche Einlagensicherung EUR 100.000 pro privatem Einleger und zugeordnetem Institut abgesichert, bzw. bei bestimmten Gegebenheiten zeitlich begrenzt bis zu EUR 500.000 pro privatem Einleger und zugeordnetem Institut. Der Begriff "gesetzliche" Einlagensicherung ist nicht so zu verstehen, dass der Staat garantiert. Die Sicherung übernimmt die jeweilige Einrichtung. Sollten die vorliegenden Finanzmittel nicht ausreichen, müssen die Mitgliedsinstitute gemäß ihrer Satzung nachschießen.
Haftungsverbünde auf freiwilliger Basis bestehen auch nach dem Start der einheitlichen Einlagensicherung fort. So gehören rund 80% der österreichischen Raiffeisenbanken der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft an, die Schutz ergänzend zur gesetzlichen Absicherung in unbegrenzter Höhe verspricht. Ebenso gibt es einen Haftungsverbund der österreichischen Volksbanken, in dem die Mitglieder wechselseitig für Einlagen einstehen, und bei den österreichischen Sparkassen ist es der Sparkassen-Haftungsverbund. Jedoch nur die gesetzliche Einlagensicherung ist rechtlich verbindlich, bei den übrigen Versprechen muss der Anleger darauf vertrauen, dass er Leistungen erhält bzw. dass seine Bank im Ernstfall auch tatsächlich gestützt wird. Begrenzen Sie Ihre Anlage deshalb möglichst immer auf den gesetzlichen Sicherungsbetrag.
Für Institute aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat, die in Österreich lediglich eine Niederlassung haben, gelten die Regelungen zur Einlagensicherung des Landes, in dem sich der Hauptsitz befindet. Die Regeln sind innerhalb der EU weitestgehend harmonisiert, wobei es natürlich entscheidend ist, wer Sicherungsgeber ist. Der Sicherungsbetrag liegt EU-weit bei EUR 100.000. Die Mitgliedstaaten, die nicht dem Euroraum angehören, haben die Möglichkeit, den Sicherungsbetrag in nationaler Währung festzusetzen. Der sich aus dem Umrechnen ergebende Betrag darf gerundet und soll regelmäßig auf grundlegende Wechselkursänderungen überprüft werden, sodass er einen gleichwertigen Schutz darstellt. Da zwischen den Anpassungen aber mitunter mehrere Jahre vergehen, kann es durch die Wechselkursschwankungen vorkommen, dass zeitweise weniger als der Gegenwert von EUR 100.000 abgedeckt ist. Bei Anbietern mit Einlagensicherung in Fremdwährung, wie etwa der britischen oder schwedischen Einlagensicherung, sollten Anleger somit einen großzügigen Puffer einplanen, um im Pleitefall die Anlagegelder und die Zinsen vollständig zurückzuerhalten.

Wo erfährt man, welcher Sicherungseinrichtung ein Kreditinstitut angehört?
Kreditinstitute sind verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, welcher Sicherungseinrichtung sie angeschlossen sind. Die Angaben findet man im Preisverzeichnis oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Neukunden müssen zudem bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung schriftlich über den Einlagenschutz informiert werden, und bestehende Kunden einmal jährlich. Zudem müssen Kunden über ein Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung benachrichtigt werden.

Wie hoch ist die Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten?
Die Einlagensicherung gilt je Kunde, nicht je Konto. Bei einem gemeinschaftlich geführten Konto hat somit jeder der Kontoinhaber Anspruch auf Entschädigung. Dies führt beim klassischen Fall, dass ein Ehepaar gemeinsam ein Konto bei einem deutschen Bankinstitut führt, zu einer Verdoppelung der gesetzlichen Entschädigung. So sind zusammen EUR 200.000 über die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt.
Unter besonderen Umständen gilt ein erhöhter Schutzumfang von EUR 500.000 je Kunde (statt EUR 100.000 je Kunde), für eine Dauer von sechs Monaten ab Eingang des entsprechenden Geldbetrags. Unter den erhöhten Schutzumfang der gesetzlich geregelten österreichischen Einlagensicherung werden Kontoguthaben aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie gestellt und Kontoguthaben in Zusammenhang mit Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Entlassung, Invalidität und Tod.

In welcher Höhe fallen Steuern bei den Zinserträgen an?
Die Kapitalertragsteuer beträgt in Österreich pauschal 25 Prozent ab dem ersten Cent und ist als Abgeltungssteuer konzipiert. Die Steuer wird von den inländischen Kreditinstituten einbehalten. Der Kapitalertrag ist mit der Abführung der Kapitalertragsteuer abschließend besteuert und wird somit in die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens nicht mehr mit einbezogen. Allerdings ist auch eine Veranlagung zum halben Durchschnittssteuersatz optional möglich; dies bedeutet der Ertrag aus Kapital wird zum Gesamtbetrag der Einkünfte addiert und mit dem halben Durchschnittssteuersatz, welcher sich aus diesem Betrag ergibt, versteuert.

Was ist bei der Überweisung von hohen Anlagebeträgen zu beachten?
Manchmal kommt es bei Bereitstellung von hohen Anlagebeträgen zu Schwierigkeiten, wenn die Anlagebank die Überweisung in einer Summe vorschreibt. Denn beim Online-Banking sind aus Sicherheitsgründen häufig Überweisungslimits vorgegeben, die dann zunächst geändert werden müssen. Bei einigen Instituten können die Kunden die Obergrenzen für eine Überweisung selbst online ändern, bei anderen Instituten ist dies nur schriftlich möglich.

Komme ich im Notfall an den Anlagebetrag heran?
Die meisten Festzinsanlagen sehen keine vorzeitige Verfügung vor. Bei ihnen besteht lediglich die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund. Der Tod des Kontoinhabers gehört dazu, in vielen anderen Fällen wie zum Beispiel einer plötzlichen Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit ist man eher auf Kulanz angewiesen. Ein Abschlag bei den Zinsen ist dann in der Regel hinzunehmen.
Vereinzelt werden Festzinsanlagen angeboten, die eine Verfügungsmöglichkeit zu einem Rückfallzins enthalten. Beispiele hierfür sind die Festzinsanlagen von DenizBank und VakifBank. Mitunter muss die Anlage dann komplett aufgelöst werden und meistens ist der Rückfallzins, der bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wird, sehr gering.

Was geschieht am Laufzeitende mit meiner Geldanlage?
Am Laufzeitende wird der Anlagebetrag zuzüglich Zinsen entweder auf das Verrechnungskonto zurücküberwiesen oder das Geld wird erneut angelegt. Bei mehreren Anbietern ist eine Kündigung notwendig, ansonsten erfolgt automatisch eine Verlängerung der Festzinsanlage um die gleiche Laufzeit zu den dann geltenden Konditionen.
Am besten, man wählt - auch wenn man das Geld wieder anlegen möchte - die Auszahlung zum Laufzeitende und vergleicht dann die Zinsangebote aller Anbieter.

Muss man eine Festzinsanlage zum Laufzeitende kündigen?
In vielen Verträgen wird eine automatische Verlängerung vereinbart, wenn der Kunde vor Laufzeitende keine anderslautende Weisung erteilt. Um eine solche anderslautende Weisung zu erteilen, können Sie der Bank ein formloses Schreiben einreichen, das alle Kontoinhaber unterschreiben.

Kann für Minderjährige anlegt werden?
Viele Banken bieten auch für Minderjährige Festzinsanlagen an. Die Verfügungsberechtigung liegt beim gesetzlichen Vertreter.

Können Produktdaten einzelner Zinsangebote ausgedruckt werden?
Hierzu haben wir ein für den Druck optimiertes Format ohne grafische Elemente entwickelt. Die gewünschten Produktdaten können im 1-zu-1-Vergleich aufgerufen werden. Über das Druckersymbol unterhalb der aufgerufenen Daten wechselt man zum Druck-Format und kann anschließend über die Druck-Funktion des Browsers ausdrucken.